erste "Stuttgarter Krawallnacht"-Urteile
Mit auffallend harten Urteilen gegen zwei junge Männer am Dienstag sind die Richter am Amtsgericht Stuttgart der vorgegebenen Linie gefolgt. Das lässt ähnliche, politisch motivierte Urteile für die weiteren rund einhundert anstehenden Prozesse erwarten. Der Angeklagte am Dienstag morgen war ein 18jähriger Industriemechaniker-Auszubildender. Weil er an einem Polizeifahrzeug zwei Scheiben eingeschlagen und eine halbleere Getränkedose in Richtung Polizeibeamte geworfen hatte – was er auch zugab –, lautete die Anzeige auf »besonders schweren Landfriedensbruch« und »versuchte schwere Körperverletzung«. Der einzige Verletzte bei der Aktion war der Angeklagte selbst. Wegen seiner aufgeschnittenen Hand musste er ins
Krankenhaus.
In der besagten Nacht habe er mit seinen Kumpels am Eckensee »gechillt«, zu viel »Jackie-Cola« getrunken und sich von der Gewalt »mitreißen lassen«. Warum? »Ein bisschen war es der Alkohol, ein bisschen Frust wegen Corona«, erklärt er vor Gericht. Es täte ihm leid und er wolle den vom Gericht auf 3.000 Euro bezifferten Sachschaden von seinem Azubigehalt bezahlen. Doch diese Chance der Wiedergutmachung gab ihm das Gericht nicht. Der Richter verurteilte den jungen Mann zu zweieinhalb Jahren Jugendgefängnis ohne Bewährung und ging dabei weit über die von der Staatsanwaltschaft geforderten zwei Jahre auf Bewährung hinaus.
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