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22.2.2021 17:21:24

Auswirkungen der "Agenda-Reformen"

Folgende konkrete Auswirkungen der "Agenda-Reformen" sind also festzustellen:

  • eine Kürzung des Krankengeldes um zehn Prozent;
  • die Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I;
  • die Einführung des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes, auch Hartz IV genannt, auf Sozialhilfeniveau mit Auflagen und Sanktionsdruck auf Arbeitslose in Jobcentern;
  • ein erschwerter Zugang zu Erwerbsminderungsrenten und die Kürzung und Abschaffung der früheren Berufsunfähigkeitsrente;
  • die Abschaffung der vorzeitigen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit und
  • die Senkung des Niveaus der Altersrenten, bisher um zehn Prozent und in der Perspektive bis 2030 um weitere 15 Prozent, mit einer zu erwartenden drastischen Zunahme der Altersarmut.

Ziel dieses sozialpolitischen Kahlschlags war, wie Gerhard Schröder 2005 in Davos mit Stolz verkündet hat, der Ausbau des Niedrig-Lohn-Sektors mit der Einführung der Mini- und Midijobs und der Ausweitung der befristeten Arbeitsverträge, der Zeitarbeit und der Leiharbeit.

...

Die sozialpolitischen sogenannten "Agenda-Reformen" werden von der herrschenden Politik und den Haupt-Medien immer als alternativlos dargestellt. Da sie aber nicht Ausdruck von Naturgesetzen sind, sondern Folgen einer interessengeleiteten Politik der Herrschenden, sind sie im Prinzip auch veränderbar.

--"Daniel Blake" in Deutschland
21. Februar 2021  Klaus-Dieter Kolenda

reposted by dychterfyrst
23.8.2020 10:33:24

Während der Ministerpräsidentenschaft Stoibers, vom Anfang der 1990er Jahre bis zur ersten Hälfte der 2010er Jahre, fanden auf der Bundesebene wiederholt heftige Auseinandersetzungen um letztlich eine Reduzierung der Rentenleistungen an die Rentenbezieher zum Zwecke einer Sistierung der Rentenbeitragsforderungen an die Unternehmen statt. Genau betrachtet stellten die verschiedenen Konzepte der so genannten "Volksparteien" zur Renten - "Reform" nichts anderes dar, als eine publizistisch-mediale Verhüllung nachträglicher Lohnsenkungen durch Leistungsverweigerung. Bekanntlich sind Rentenzahlungen nachträgliche Lohnzahlungen. Rentenverschlechterungen sind daher staatlich-politische nachträgliche Lohnkürzungen.

https://www.heise.de/tp/features/Bayern-Beckstein-musste-Stoibers-Scherbenhaufen-zusammenfegen-4870984.html?seite=all

 

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