Eine Nummer, sie alle zu findenEinmal eingeführte Überwachungsinstrumente werden später ausgeweitet. Ein Paradebeispiel dafür ist die einheitliche Steuer-Identifikationsnummer, die jetzt als Personenkennziffer zum Datenabgleich der Bürger:innen genutzt werden soll. Alternative und datenschutzfreundlichere Modelle hat die Bundesregierung bislang verworfen, obwohl ihr Vorschlag verfassungswidrig sein dürfte.
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Das Bundesinnenministerium plant [...] eine Registermodernisierung des Bundes, der Länder und der Kommunen – also die Zusammenführung aller Ebenen. Die Übertragung der Daten zwischen zwei Behörden soll nach den Plänen immer über eine dritte Stelle gehen, die sich die Rechtmäßigkeit der Übertragung anschaut. Bürger:innen sollen in einem „Daten-Cockpit“ sehen können, welche Behörde ihre Daten abgefragt hat.
Sollte tatsächlich die Steuer-ID genutzt werden, bedürfe es „struktureller Hemmnisse, die eine registerübergreifende Zusammenführung der Daten einer Person verhindern“, sagt jedoch der Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI).