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26.3.2021 20:52:14 reposted from wonko

Suspendierung einer Polizeibeamtin wegen rechtsextremer Chatnachrichten rechtswidrig

Nachdem am 16. September 2020 Landesinnenminister Reul die Aufdeckung rechtsextremer Chatgruppen in der nordrhein-westfälischen Polizei öffentlich gemacht hatte und hierzu "Sensibilisierungsgespräche" geführt worden waren, wandte sie sich an ihre Dienststellenleitung. Sie gab an, sie habe die Gespräche zum Anlass genommen, die auf ihrem Smartphone gespeicherten Nachrichten durchzusehen. Dabei habe sie in mehreren WhatsApp-Gruppen einzelne problematische Bilddateien und Sticker festgestellt. Drei von vier betroffenen Chatgruppen gehörten ausschließlich Kommissaranwärter und -anwärterinnen an. Das Polizeipräsidium Düsseldorf hat die Beamtin daraufhin vom Dienst suspendiert. Zur Begründung hieß es, sie stehe im Verdacht, eine mit einer demokratischen Grundordnung unvereinbare Gesinnung zu teilen und sei charakterlich für den Polizeivollzugsdienst ungeeignet, weil sie die Nachrichten auf ihrem Smartphone belassen und ihrer Verbreitung nicht entgegengewirkt habe. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat dies für rechtmäßig gehalten. Das Oberverwaltungsgericht hat der dagegen gerichteten Beschwerde der Polizeibeamtin nunmehr stattgegeben.

17.3.2021 17:44:32

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17.3.2021 17:43:28

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17.3.2021 17:40:52


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