Suspendierung einer Polizeibeamtin wegen rechtsextremer Chatnachrichten rechtswidrigNachdem
am 16. September 2020 Landesinnenminister Reul die Aufdeckung
rechtsextremer Chatgruppen in der nordrhein-westfälischen Polizei
öffentlich gemacht hatte und hierzu "Sensibilisierungsgespräche" geführt
worden waren, wandte sie sich an ihre Dienststellenleitung. Sie gab an,
sie habe die Gespräche zum Anlass genommen, die auf ihrem Smartphone
gespeicherten Nachrichten durchzusehen. Dabei habe sie in mehreren
WhatsApp-Gruppen einzelne problematische Bilddateien und Sticker
festgestellt. Drei von vier betroffenen Chatgruppen gehörten
ausschließlich Kommissaranwärter und -anwärterinnen an. Das
Polizeipräsidium Düsseldorf hat die Beamtin daraufhin vom Dienst
suspendiert. Zur Begründung hieß es, sie stehe im Verdacht, eine mit
einer demokratischen Grundordnung unvereinbare Gesinnung zu teilen und
sei charakterlich für den Polizeivollzugsdienst ungeeignet, weil sie die
Nachrichten auf ihrem Smartphone belassen und ihrer Verbreitung nicht
entgegengewirkt habe. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat dies für
rechtmäßig gehalten. Das Oberverwaltungsgericht hat der dagegen
gerichteten Beschwerde der Polizeibeamtin nunmehr stattgegeben.